Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Tourismusverband Imst Tourismus ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 76 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.imst.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) (PDF, Englisch) bzw. mit den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (WCAG) 2.1 (Englisch) in der Konformitätsstufe AA vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Folgende Mängel sind uns bekannt. Wir arbeiten an ihrer Behebung, bei technischen Mängeln gemeinsam mit unserer Webagentur.
- Bilder enthalten teilweise den Dateinamen als Alternativtext. Das Erfolgskriterium 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ wird dadurch verletzt.
- Videos verfügen teilweise weder über eine Audiodeskription noch über eine alternative Textbeschreibung der Bildinhalte. Die Erfolgskriterien 1.2.3 „Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)“ und 1.2.5 „Audiodeskription (aufgezeichnet)“ werden dadurch verletzt.
- Überschriften sind teilweise technisch nicht als solche gekennzeichnet. Das Erfolgskriterium 1.3.1 „Info und Beziehungen“ wird dadurch verletzt.
- Die PDF-Dokumente auf dieser Website sind nicht barrierefrei. Sie sind nicht getaggt, sodass Screen-Reader-Nutzerinnen und -Nutzer Strukturinformationen wie Überschriften, Listen oder Tabellen nicht oder nur unzureichend erfassen können. Das Erfolgskriterium 1.3.1 „Info und Beziehungen“ wird dadurch verletzt.
- Einzelne Textpassagen haben keinen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Das Erfolgskriterium 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“ wird dadurch verletzt.
- Bei starker Vergrößerung im Browser nehmen fixierte Seitenbereiche so viel Platz ein, dass für den Inhalt nur wenig Raum bleibt. Das Erfolgskriterium 1.4.10 „Umfluss (Reflow)“ wird dadurch verletzt.
- Die Unterkunftssuche und das Buchungsformular sind noch nicht vollständig barrierefrei. Unter anderem ist der Tastaturfokus nicht immer sichtbar, und einzelne Funktionen sind nicht allein mit der Tastatur bedienbar. Nach einer Auswahl wird der Fokus nicht sinnvoll weitergeführt, und Statusmeldungen werden für Screen Reader nicht ausgegeben. Die Erfolgskriterien 2.1.1 „Tastatur“, 2.4.3 „Fokus-Reihenfolge“, 2.4.7 „Fokus sichtbar“ und 4.1.3 „Statusmeldungen“ werden dadurch verletzt.
- Einzelne Linktexte sind nicht aussagekräftig. Das Ziel des Links geht dann weder aus dem Linktext noch aus dem unmittelbaren Zusammenhang hervor. Das Erfolgskriterium 2.4.4 „Linkzweck (im Kontext)“ wird dadurch verletzt.
- Schalter sind für Screen Reader teilweise nicht ausreichend beschriftet. Das Erfolgskriterium 3.3.2 „Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen“ wird dadurch verletzt.
- Die Beschriftung von Links wird teilweise im Titelattribut wiederholt. Sie kann dadurch doppelt vorgelesen oder beim Überfahren mit der Maus verdeckt werden. Das Erfolgskriterium 3.3.2 „Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen“ wird dadurch beeinträchtigt.
- In der Buchungsstrecke können eingegebene Daten vor dem verbindlichen Absenden weder in einem eigenen Schritt überprüft und korrigiert noch bestätigt werden. Das Erfolgskriterium 3.3.4 „Fehlervermeidung (rechtliche, finanzielle, Daten)“ wird dadurch verletzt.
- Die Rolle von Schaltern wird für Screen Reader teilweise mehrdeutig ausgegeben. Das Erfolgskriterium 4.1.2 „Name, Rolle, Wert“ wird dadurch verletzt.
- Schalter befinden sich teilweise innerhalb eines Links. Das Erfolgskriterium 4.1.2 „Name, Rolle, Wert“ wird dadurch verletzt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit werden keine Inhalte wegen einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 76 Abs. 1 lit. i TGADG von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Aufgezeichnete Video- und Audioinhalte, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden (§ 76 Abs. 1 lit. b TGADG).
- Dateien mit Büroanwendungsformaten wie PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind (§ 76 Abs. 1 lit. a TGADG).
- Online-Karten und Kartendienste, etwa interaktive Karten zu Touren und Unterkünften. Die wesentlichen Informationen, etwa Adressen oder Start, Ziel und Wegbeschreibung von Touren, stellen wir zusätzlich als Text bereit (§ 76 Abs. 1 lit. d TGADG).
Barrierefreie Alternativen
- Wenn Sie bei der Suche oder Buchung einer Unterkunft auf Barrieren stoßen, helfen wir Ihnen gerne persönlich, per Telefon oder per E-Mail weiter.
- Inhalte aus nicht barrierefreien PDF-Dokumenten stellen wir Ihnen auf Anfrage in einer barrierefreien Form zur Verfügung.
- Auf Anfrage beschreiben wir Ihnen die wesentlichen Bildinhalte unserer Videos in Textform.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Jänner 2025 erstellt und zuletzt am 21. Oktober 2026 überprüft und aktualisiert.
Die Angaben beruhen auf einer Selbstbewertung durch Imst Tourismus. Zusätzlich sind die Ergebnisse einer Überprüfung durch die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol eingeflossen. Diese Überprüfung erfolgte im vereinfachten Verfahren nach WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA (Prüfbericht vom 6. August 2026).
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, mindestens einmal jährlich, und aktualisieren sie, sobald Mängel behoben sind.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern. Das gilt auch, wenn Sie Informationen zu Inhalten benötigen, die von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@imst.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf www.imst.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und nennen Sie die Adresse (URL) der betroffenen Seite oder des betroffenen Dokuments. Sie erreichen uns auch telefonisch unter +43 5412 6910 0.
Wir prüfen jede Meldung. Das Ergebnis und die getroffenen oder geplanten Maßnahmen teilen wir Ihnen innerhalb von zwei Monaten mit. Anfragen zu Inhalten, die von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind, beantworten wir ebenfalls innerhalb von zwei Monaten.
Durchsetzungsverfahren
Haben Sie auf Ihre Meldung oder Anfrage keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden. Die Ombudsstelle ist bei der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung angesiedelt.
Die Ombudsstelle prüft, ob ein Verstoß gegen § 76 TGADG vorliegt. Ist die Beschwerde berechtigt, spricht sie Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vor. Am einfachsten senden Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an die unten angeführte Adresse. Geben Sie dabei Ihren Namen, die betroffene Website und eine kurze Beschreibung des Problems an, wenn möglich auch einen Lösungsvorschlag und ob Sie sich bereits an uns gewandt haben. Beschwerden werden auch telefonisch oder persönlich entgegengenommen. Bei einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung können Sie zudem einen Vermittlungsversuch durch die Antidiskriminierungsbeauftragte beantragen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Seite „Barriere melden“ der Ombudsstelle. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich direkt an die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung – Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen wenden. Diese erreichen Sie unter der Adresse Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck, Österreich, telefonisch unter +43 512 508 3292 oder per E-Mail an servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at.