Zum Inhalt springen

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Imst Tourismus ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.imst.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.imst.at ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Die Darstellung von Text und Bildern erfüllt aufgrund von CD-Vorgaben nicht das vorgegebene Kontrastverhältnis. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch das WCAG Erfolgskriterium (success criteria SC) 1.4.3 Contrast (Minimum).

Bei Zoom von 200 Prozent am Desktop gibt es Umbruchprobleme bei den Hilfetexten in Pop-up Fenstern, dies betrifft Kriterium 1.4.4 (Textgröße ändern).

Bei Zoom von 400 Prozent am Desktop wird der zweizeilige fixierte Header zu hoch, scrollbarer Inhalt wird bei Bildschirmen im Querformat sehr schmal in der Höhe. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow.

Für einige Bilder im Teaser fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium „Nicht-Text-Inhalte“ nicht erfüllt. Wir sind bemüht alle nicht-dekorativen Bilder um korrekte Alternativtexte zu ergänzen.

Bei verschiedenen Elementen werden die Mindestkontrast-Anforderungen von 4.5:1 nicht erreicht, was die Erkennbarkeit und Lesbarkeit von Inhalten für Menschen mit Sehbehinderungen erschwert.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 1.2 time-based-media.

In der Buchungsstrecke besteht nicht die Möglichkeit, eingegebene Benutzerinformationen vor dem Absenden des Formulars zu prüfen, zu korrigieren und zu bestätigen. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 3.3.4 Error Prevention.

An der Behebung der Mängel wird gearbeitet

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Jänner 2025 erstellt. Die Website wurde intern bewertet. Die Bewertung erfolgt sowohl hinsichtlich redaktioneller als auch technischer Kriterien.

Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren: info@imst.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

tirolimster-bergbahnenAlpine Coaster Logoarea47trustyou